Letzte Woche hatte ich ein interessantes Gespräch mit einem Unternehmer. Er ist, so wie viele Taxenunternehmer, Kleingewerbetreibender mit einem Wagen und findet die Rahmenbedingungen in Hamburg alles andere als prickelnd. Aktuell hat er eine Klage angestrebt, die sich mit der Ungleichbehandlung innerhalb des ÖPNV befasst. Taxen und der HVV gehören beide zum ÖPNV, der HVV bekommt jährlich Subventionen in Millionenhöhe, Rabatte auf Diesel, sowie bei der Versicherung und zahlt keine Kfz. Steuer. Das Taxengewerbe muss überall den vollen Preis bezahlen und bekommt natürlich keinen Cent an Subventionen. Umsätze und Gewinne der selbstfahrenden Unternehmer bewegen sich seit Jahren auf einem kläglichen Niveau. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht zugelassen worden, wir dürfen gespannt sein.
Auch gegen die Willkür des Hamburger Flughafens hat sich der Unternehmer bereits erfolgreich gewehrt. Im Frühjahr 2009 wurde er für die Zufahrt zum Taxenspeicher gesperrt, weil die Beplankung seines Kombis in Wagenfarbe, und nicht in hellelfenbein, lackiert ist. Dagegen klagte er mit der Begründung, das seine Taxi nach BO Tüv zur Personenbeförderung eingesetzt werden darf. Das Gericht entschied, das die Sperre des Flughafens nicht Rechtens war. Zu diesem Teilerfolg wird nun um Schadensersatz wegen entgangener Einnahme gestritten. Der Kollege will für 9 Monate Sperre 11.000 € Verdienstausfall von der Flughafen GmbH erstattet haben. Ein angestrebter Vergleich deutet an, das der Flughafen eine Summe X zahlen wird.
Hier zeigt sich also, das es durchaus Sinn machen kann, als Einzelner aktiv zu werden um seine Interessen zu vertreten. Hut ab Kollege, gut gemacht.
Gruß C.L.
Der Kollege hat als Verdienstausfall 3500 € zugesprochen bekommen. Das sieht mir nicht nach einem Abenteuer aus, sondern David hat Goliath erfolgreich aus der Reserve gelockt.
C.L.
Da sieht man mal, daß den Kollegen das Wasser bis zum Halse steht, sonst würde sich bestimmt keiner auf so ein Gerichts-Abenteuer einlassen.