Post von der BSU

On April 12, 2011, in Aktuell, Tagschicht, by C.L.

Sehr geehrte Leser,
am Wochenende haben alle Hamburger Taxiunternehmer Post vom Rechtsamt der BSU bekommen. In einem informellen Schreiben wurde daraufhin gewiesen, das es zukünftig nicht mehr ausreichen wird, steuerlich relevante Daten lediglich in Papierform aufzuzeichnen.
Zukünftig sollen alle! Unternehmer ihren Einzelaufzeichnungspflichen und Aufbewahrungspflichten in digitaler Form nachkommen. Da allerdings sämtliche zur Zeit verfügbare Software (Hale Key System o.ä.) dazu ungeeignet erscheint, folgt in dem Schreiben abschließend der Hinweis auf einen externen Dienstleister und auf Fördermittel für die Unternehmen zur Realisierung dieser Forderung. Ein weiteres Schreiben wird in Kürze folgen.

Dieses Schreiben hat im Gewerbe eingeschlagen wie eine Bombe. Vor allem ist den Kollegen unangenehm aufgefallen, das wir pauschal alle als Kriminelle dargestellt werden, die offenbar prächtig verdienen und daher einen erheblichen Teil ihrer Einnahme unter den Tisch fallen lassen. Das betrifft nun auch die Selbstfahrer.
Informierte Kollegen haben sich über dieses Schreiben nur bedingt gewundert, weil bekannt war, dass die Hamburger Bürgerschaft kurz vor den Neuwahlen 4 Millionen Euro bewilligt hat, damit Linne & Krause ihr sog. Fiskaltaxameterprojekt weiter vorantreiben können. Daher auch die Vermutung, schon bald dürfte es eine Blackbox geben, die alle Daten des Taxameters speichert und über GPS versendet.

Positiv ist anzumerken, das sich mittelfristig jegliche Schummelei, sowohl was Einnahmen, als auch was Arbeitszeiten der Fahrer angeht, erledigt haben dürfte. Ich gehe davon aus, das ein Teil der Taxenunternehmer zur nächsten Konzessionsverlängerung gar nicht mehr antreten wird. Und das ist auch gut so, weil es in Hamburg für 3500 Taxen nicht genug Geschäft gibt.

Auf der anderen Seite komme ich nicht umhin, auf die erhebliche Spreizung in den Jahresumsätzen der Alleinfahrer einzugehen. Selbstfahrende Unternehmer haben mir in Gesprächen mitgeteilt ihre Jahreseinnahme läge zwischen 22.000 und 65.000€. Das bedeutet aber keinesfalls, dass alle Unternehmer 60.000€ Umsatz im Jahr erwirtschaften und sich einfach mal 50% schwarz in die Tasche stecken. Es gibt sowohl Kollegen mit Neuwagen und teurer Wohnung, die allein bewohnt wird, als auch den Familienvater mit gut verdienender (Ehe)-frau. Nicht jeder ist gesundheitlich in der Lage 3500 Stunden im Jahr in der Taxi zu arbeiten und auch nicht jeder sieht darin seinen Lebensinhalt. Als sicher kann also gelten, dass gerade die eher umsatzschwachen Fahrer zu den ersten gehören werden, die sich diese Blackbox einbauen lassen. So entkräftet man belegbar, das Schummeln bei Schichtzeiten um die 10 Stunden und einer 5 Tage Woche gar nicht möglich ist.

Ich konstruiere ein anderes Beispiel :
Zwei Taxenunternehmer erwirtschaften einen Umsatz von 30.000€. Der eine hat einen unverschuldeten Unfall und rechnet nach Gutachten ab. Er bekommt von der Versicherung 8000€ und lässt das Fahrzeug für 3000€ reparieren. Zudem nutzt er die 1% Regelung, was zu einer Mehreinnahme von 4300€ führt. D.h. während der eine Unternehmer 30.000€ Umsatz in den Unterlagen hat, hat der andere Unternehmer 39.300€ in der Buchhaltung. Er hat aber 25% seiner Einnahme gar nicht mit Taxifahrten erwirtschaftet. Aus dem Umsatz allein lässt sich also nur bedingt Plausibilität abzuleiten.

Abschließend sei die Frage erlaubt, warum die jetzigen Aufzeichnungen für Unternehmer ohne Fahrer nicht ausreichen, um den pauschalen Verdacht des Betrugs wirksam zu entkräften ?
Wir führen ein Kassenbuch mit Tageseinnahmen, habe Quittungsduplikate und besitzen Kontoauszüge über Einnahmen und Ausgaben. Dazu führen viele Kollegen Fahrtenbuch, weil sich für sie die 1% Regelung für den privaten Teil der Kfz. Nutzung nicht rechnet. All diese Dinge sind zehn Jahre aufzubewahren. Transparenter geht es doch nun gar nicht mehr, oder ?

Vielleicht passieren in den nächsten Jahre zwei Dinge :

1. Genau wie das Linne & Krause Gutachten wird auch die Blackbox nicht zu einer Einnahmeverbesserung beitragen. Das könnte nur die Blackbox in Verbindung mit einem Beobachtungszeitraum.
2. Die Finanzämter versprechen sich durch dieses Vorgehen erhebliche Mehreinnahmen was Umsatz-, Einkommens-, und Gewerbesteuer angeht. Man wird sehen, ob das Taxengewerbe aus Hungerleidern besteht, oder ob dort richtig was zu holen ist.

Gruß C.L.

 

2 Responses to Post von der BSU

  1. C.L. sagt:

    Hallo Ulrike,
    ich habe diese Woche Überstunden in der Droschke machen müssen und war nicht ganz so schnell, ok ?

  2. Ulrike sagt:

    Nun,
    es ist ganz einfach in der Umsatzsteuerjahresmeldung werden ja die Einnahmen nach 7% und 19% U.St. gesplittet. Daran kann man dann erkennen wie groß die Fahrleistung im Jahr war.

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