Neue Rubrik : Verkehrsrecht

On November 14, 2013, in Aktuell, by C.L.

Hallo liebe Leser, zukünftig wird sich die Seite HH-Taxi.de vermehrt mit aktuellen Themen rund um das Verkehrsrecht beschäftigen. Die Texte und Informationen stammen von den SOS Verkehrsrechts Experten aus Berlin.

Immer diese Blitzer…
Die Jagd auf Temposünder wirkt oftmals wie ein seltsames Spiel. Mal wird versteckt geblitzt, dann wieder kündigt man groß in der Presse an, wann wo gemessen wird. Der Sinn dieser Aktionen erschließt sich nicht immer so sehr. So wurde gerade erst am 10. und 11. Oktober ein regelrechter Blitz-Marathon abgehalten, für den man sich die Standorte der Blitzanlagen im Internet herunterladen konnte. Nur die Länder Baden-Württemberg und Sachsen verzichteten auf eine Veröffentlichung der Standorte. Baden-Württemberg verwies darauf, dass dies eine Sache der Kommunen sei und die Standorte dort erfragt werden könnten. Sachsen gab keine Angaben, da die Aktion unter dem Motto „Blitz für Kids“ in erster Linie das Bewusstsein stärken sollte, dass Autofahrer vor Schulen und Kindergärten auf die Bremse gehen. Fraglich, ob derlei Aktionen wirklich etwas bringen oder ob es so ist, wie bei altbekannten Blitzanlagen, bei denen die Ortsansässigen bereits seit Jahren wissen, wann das Tempo zu drosseln ist, um dann anschließend wieder aufs Gaspedal zu treten.

Bußgelder und Fahrverbot
Je nach Tempoüberschreitung sieht der Bußgeldkatalog 15,- bis 680,- Euro Bußgeld in geschlossenen Ortschaften und 10,- bis 600,- Euro auf Straßen außerhalb vor. Punkte gibt es ab 21 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit und ein Fahrverbot ab 31 km/h Überschreitung in geschlossenen Ortschaften, ab 41 km/h außerhalb. Berufsfahrer trifft ein Fahrverbot besonders hart. Eine komplette Übersicht hierzu findet man auf bussgeldkatalog.org

Zum Fahrverbot gilt folgendes:
• 31-50 km/h in geschlossenen Ortschaften – 1 Monat Fahrverbot
• 51 – 60 km/h in geschlossenen Ortschaften – 2 Monate Fahrverbot
• ab 61 km/h in geschlossenen Ortschaften – 3 Monate Fahrverbot
• 41 – 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften – 1 Monat Fahrverbot
• 61 – 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften – 2 Monate Fahrverbot
• ab 71 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften – 3 Monate Fahrverbot

Ferner gilt das Fahrverbot dann, wenn in einem Jahr zweimal die zulässige Geschwindigkeit um 25 km/h überschritten wurde und kann ab dem dritten Eintrag wegen Geschwindigkeitsübertretung in Flensburg verhängt werden. Die Toleranz liegt bei 3 km/h und bei Geschwindigkeiten über 100 km/h bei 3%. Bußgelder gibt es auch für objektiv schwer messbare Vorwürfe, wie Nichtanpassung des Tempos an die Straßen- und Sichtverhältnisse und das zu langsame Fahren im Verkehrsfluss.

Kritik an den Messungen
Beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar kam es aber zur Kritik an der Nachvollziehbarkeit und Beweisführung in vielen Fällen. Betroffene vermuteten auch häufig bewusste „Abzocke“, wenn etwa an geraden übersichtlichen Straßen vor dem Ortsausgang geblitzt wurde, wo weder Schulen noch Fußgängerverkehr vorhanden waren. Die Lasermessung ohne Bild oder Video wurde als objektiv nicht nachvollziehbar beurteilt. Die Akzeptanz der Bußgelder ist entsprechend gering. Was Wunder, wenn bei einigen Blitzstandorten der Eindruck entsteht, hier solle Geld für bestimmte Projekte der Stadt gesammelt werden, wie bereits auf HH-Taxi.de erwähnt.

Auch das Überfahren einer roten Ampel kommt mit 90,- Euro Bußgeld und 3 Punkten in Flensburg teuer zu stehen. Dabei ist das nur das Minimum. War die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot, dann kostet es 200,- Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Ohne Zweifel muss eine Verkehrsgefährdung oder gar Sachbeschädigung geahndet werden, aber allzu oft entsteht der Eindruck, dass es darum geht, die Autofahrer übers Ohr zu hauen. Deshalb hat der IV. Arbeitskreis des Deutschen Verkehrsgerichtstags folgende Empfehlungen ausgesprochen:

• Ort und Zeit der Tempomessungen sollen ausschließlich der Sicherheit und der Umwelt dienen.
• Ein hinzugezogener Anwalt muss umfassende Akteneinsicht bekommen.
• Das Personal, das die Messungen vornimmt, muss gut ausgebildet sein und mit den neuesten Geräten umgehen können.
• Nachvollziehbare Messungen müssen durch Foto- oder Videodokumentation belegt werden können.

Diese Empfehlungen würden die Nachvollziehbarkeit verbessern und damit auch für mehr Akzeptanz sorgen.

Mitgeteilt von Valerie Marquardt

 

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