Post von der Taxibehörde

On Oktober 25, 2014, in Aktuell, Tagschicht, by C.L.

Wieder einmal kann man sich als kleiner Taxenunternehmer nur aufregen, wie man in Hamburg gegängelt und drangsaliert wird. Mitte September bekam ich Post vom Rechtsamt der BWVI, weil ich mich unerlaubt mit meinem Taxi vor dem Messeeingang Süd bereitgestellt habe.
Wir hatten im September eine sehr gut besuchte internationale Messe in Hamburg, die SMM mit 50.000 Besuchern. Und natürlich haben sich den ganzen Tag auch vor diesem Eingang Süd Taxifahrer aufgehalten, um zügig eine Fahrt zu bekommen. Dort steht ein Taxischild mit dem Zusatz „Nur zum sofortigen Ein- und Aussteigen“, d.h. eigentlich ist dort kein offizieller Taxistand.
Für die Taxenbehörde war dieses Verhalten offenbar eine ungeheuerliche Ordnungswidrigkeit und musste mit Bußgeldern belegt werden. So habe ich eine Fahrt für 6,20€ zur Esplanade bekommen und darf nun 63,50€ an die Stadt Hamburg überweisen.

Mir drängt sich in diesem Fall der Verdacht auf es wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Wir versuchen in einem schwierigen finanziellen Umfeld den Kopf über Wasser zu halten und der Behörde fällt nichts Besseres ein, als uns in großen Stil abzuzetteln.

Es ist ja richtig, dass man dort nicht stehen darf, aber in der Relation hätte man dieses Verhalten durchaus dulden können und sich wichtigeren Problemen unserer Branche zuwenden sollen. Was ist denn mit den Kollegen, die ständig unerlaubt am Hauptbahnhof vor dem Aluturm kobern? Was ist mit Fahrern, die 7 Tage die Woche allein ein Taxi fahren und somit locker 70 Stunden arbeiten? Was ist mit den Mehrwagenbetrieben und dem Mindestlohn? Ich kenne keinen einzigen Fahrer, der Festlohn bekommt. Was ist mit Uber und ihrem Fahrdienst ohne Auflagen?

Diese Überweisung ist raus, ich gucke nach vorne. Was bleibt mir auch anderes übrig?

Viele Grüße C.L.

Update 30.11.2014

Diese Woche erreichte mich die Mail eines Kollegen, die ich euch nicht vorenthalten möchte. Es geht inhaltich um einen sehr ähnlichen Sachverhalt.

Hallo Christian, mein Name ist Niko, ich bin zufällig auf dein Blog gestoßen und wollte zur deinem Eintrag was schreiben, konnte mich leider nicht anmelden und so mache ich das auf diesen Weg. Ich habe auch Post von der Behörde bekommen, Messe, Eingang Süd, unerlaubtes bereitstellen, ich hatte aber einen Besucher hingefahren und da der Herr mit Karte bezahlte, hatte ich ein Beleg womit ich beweisen konnte das ich nicht unerlaubt stand.
Habe einen Widerspruch geschrieben und eine Kopie von dem Beleg dazu gelegt, vor ein paar Tagen kam die Antwort, es sei eine Schutzbehauptung von mir, schreibt die Behörde (auf gut Deutsch ich habe gelogen) und wollen 50Euro haben. Das lass ich mir nicht gefallen, ich werde hinfahren und persönlich vorsprechen denn das ist Abzocke….scheinbar steckt System dahinter. Ich würde gerne deine Meinung dazu hören.

Liebe Grüße

Tja Niko,
das ist natürlich doppelt ärgerlich, wenn das Rechtsamt der Behörde ein Bußgeld verhängt, obwohl eigentlich klar ist, dass man nichts unrechtes getan hat.
Die Möglichkeiten was nun zu tun ist, sind leider sehr begrenzt. Entweder du bezahlst die 50€, weil die Summe vergleichsweise gering ist und es es sich eigentlich gar nicht lohnt, sich lange damit zu befassen. Oder du fühlst dich im Recht und zahlst nicht.
Dann wird das Rechtsamt dich im Laufe des Jahres 2015 vor Gericht zerren und ein Richter entscheidet, ob es sich um eine Schutzbehauptung handelt, oder ob man deinen Ausführungen folgen kann. Ich kenne beide Varianten aus Erzählungen. Es gibt Richter, die schätzen Taxifahrer nicht besonders, wir sind in deren Augen sowieso alles Kleinkriminelle. Somit verdonnern sie dich zu einer Geldbuße plus Gerichtskosten. Es gibt aber auch Richter, die relativ genervt davon sind, dass das Rechtsamt wegen jedem Pups einen Gerichtstermin anberaumt, und daher eher auf Seiten des Taxifahrers stehen.

Ich erinnere mich an einen Fall, wo einem Kollegen die Ablehnung der Beförderung unterstellt wurde, dabei ging es lediglich darum, dass das Gepäck des Kunden in der Kofferraum sollte und nicht auf den Rücksitz. Der Kollege hatte eben keine Lust auf schwere Lederkoffer auf einer neuen sandfarbenenen Elegance Ausstattung. Der Kunde keine Lust auf Belehrungen von einem dämlichen Kutscher.
Der Kunde hat sich beschwert, der Kollege den Sachverhalt geschildet. Trotzdem beharrte das Rechtsamt auf einer Geldbuße von 329€. Es ging vor Gericht und der Richter sprach den Kollegen frei. Der Richter erinnerte in diesem Zusammenhang auch noch einmal daran, dass es nicht ok sei, wenn das Rechtsamt aussichtslose Klagen verhandeln ließe, da die Kosten im Zweifelsfall der Steuerzahler zahlt.

Somit würde ich bei 50€ zahlen und mich den wichtigeren Dingen des Lebens zuwenden, bei 329€ allerdings würde ich es auch auf eine Verhandlung ankommen lassen.

Alles Gute C.L.