Moin liebe Kollegen,

bereits seit Wochen wird darüber spekuliert, ob das Bundesfinanzministerium weitere Förderungen für Kleingewerbetreibende und Solo Selbständige auflegen würde? Seit einigen Tagen steht nun fest: Die Neustarthilfe des Bundes wird kommen.

Das Prozedere klingt relativ unkompliziert, man braucht keinen Steuerberater mehr, um den Antrag zu stellen. Allein die maximale Höhe der Förderung könnte Anlass zu Diskussionen geben, sie orientiert sich grob an der Höhe der Grundsicherung. Anträge können erst im neuen Jahr gestellt werden.

Formal vergleicht man seine Umsätze von 2019 mit denen von 2020 und rechnet seine individuelle Differenz aus. Ab einem Umsatzrückgang von 50% kann man die volle Förderung von 5000€ für den Zeitraum Dezember 20 bis Juni 21 erhalten. Monatlich reden wir also von einer maximalen Förderung von 714€ zur freien Verfügung. 

Bis Ende 2021 muss man dann seine Umsätze 2021 mit denen von 2019 vergleichen und bei einem Umsatzrückgang von weniger als 50% eine entsprechende Differenz zurückzahlen.

Weitere Details zur Neustarthilfe folgen.

Grüße C.L.

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