Meine neue Droschke : W211 mopf

On März 26, 2014, in Aktuell, Von C.L.

Endlich hat es nun doch geklappt. Ich habe meinen W124 verkauft und arbeite seit ein paar Tagen in einem schicken W211. Den Wagen habe ich gebraucht, aber sehr gut gepflegt, von einem befreundeten Kollegen gekauft.

Exkurs : Mercedes Benz Sondermodell „Das Taxi“

Schon sehr lange produziert Mercedes Benz spezielle Fahrzeuge für das Taxigewerbe. Viele Details sind dabei auf unsere Bedürfnisse abgestimmt und die Serienausstattung um einige Optionen erweitert. Dazu gibt es diese Fahrzeuge zum relativ moderaten Festpreis, ca. 15-20% unter Listenpreis.

Serienausstattung „Das Taxi“ :
– Verstärkte Sitze in Kunstleder (Artico) schwarz
– Integrierte Kindersitze im Fond
– Anschluss für Taxi Dachzeichen
– Funkantenne
– Automatik 5 Gang
– Klimaanlage
– Lackierung hellelfenbein
– Sitzheizung Vordersitze
– Lichtmaschine verstärkt
– Taxi Notfallalarmanlage
– Taxi Verstärkungspaket (anderes Diff./andere Bremsscheiben hinten/modifizierte Automatik etc.)
– Vorverkabelung für Funkgerät

Dazu hat mein Wagen ein paar nette Extras an Bord :
– Parameterlenkung
– Spiegeltaxameter
– Parktronic
– Spiegeltaxameter
– Durchlademöglichkeit
– Commad APS Navigation
– Euro 4 ohne Partikelfilter
– Schiebedach

Ich musste nur noch wenig tun, um daraus einen tollen Arbeitsplatz zu machen :
– Einbau Recaro Ergomend ES
– Montage aktiver Halter für Smartphone (Mytaxi zieht so viel Akku)
– Die gammeligen Radbolzen gegen Febi Bolzen (Nr. 23933) mit Chromkappe tauschen.
– Einbau Fiskaltaxameter (Blog dazu folgt)

Zukünftig werde ich berichten, wie sich der Wagen im harten Taxialltag in Hamburg bewährt. Und auch technische Hinweise geben, worauf beim W211 besonders zu achten ist.

MfG C.L.

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Zur Einstimmung sei folgender Artikel empfohlen, der, wie unschwer zu erkennen, von mir verfasst worden ist.

Nachfolgend wollen wir uns mal anschauen wie das Beitragssystem der gesetzlichen Krankenkassen überhaupt aufgebaut ist. Dabei sollte man auch zur Kenntnis nehmen, das die Krankenkassen ihre Eckdaten vom Gesetzgeber, also der Bundesregierung, erhalten.

Zuerst einmal gibt es eine Bemessungsgrenze, diese lag 2013 bei 3937,50€ Brutto und stieg im Jahr 2014 auf 4050€ Brutto. Der Gesetzgeber geht also pauschal davon aus, das gesetzlich- und freiwillig gesetzlich Versicherte jedes Jahr mehr verdienen. Der Höchstbeitrag liegt für 2014 bei 686,48€ inkl. Pflegeversicherung. Verdient jemand deutlich mehr als o.g. 4050€ Brutto spielt das keine Rolle. Die Besserverdienenden bekommen also vom Gesetzgeber etwas geschenkt.

Dann gibt es Einkommen zwischen der Bemessungsgrenze und der Mindestbemessungsgrenze. Diese Einkommen bewegen sich zwischen 2073,75€ und 4050€ Brutto monatlich. In dieser Spanne liegen fast alle gesetzlich Versicherten und somit sind 351,50€ als Mindestbeitrag vorgesehen. Die 351,50€ setzen sich zusammen aus 14,9% Krankenkassenbeitrag und 2,05% Pflegeversicherung von 2073,75€. Auch hier wird keine Rücksicht darauf genommen, ob sich Lohne und Einkommen entwickelt haben, der ominöse Gesetzgeber unterstellt, wir würden eben alle jedes Jahr eine Lohnerhöhung bekommen. Dass im Taxigewerbe regelmäßige Tariferhöhungen nicht für mehr Einnahme sorgen, weil mit jeder Tariferhöhung ein paar Kunden Alternativen suchen und auch finden, interessiert niemanden.

Damit sind die Zahlenspiele rund um die Beiträge eigentlich erledigt, aber eben nur eigentlich. Es gibt ihn nämlich doch, einen Beitrag unterhalb der Mindestbemessungsgrenze, auch wenn die Krankenkassen dieser Sachverhalt gerne verneinen und unter den Teppich kehren wollen. Die sog. Beitragsentlastung ist eigentlich Existenzgründern vorbehalten und aber eben auch sog. Härtefällen. So hat sich wohl sogar bis zum Gesetzgeber herumgesprochen, dass es haufenweise Selbstständige gibt, die so wenig verdienen, dass sie sich auf Dauer einen Krankenkassenbeitrag von o.g. 351,50€ gar nicht leisten können. Beträgt also das Bruttoeinkommen weniger als 75% der Mindestbemessungsgrenze kann man einen Antrag stellen und dann muss die Krankenkasse die Beiträge auf der Grundlage des realen Niedriglohn Einkommens erstellen. Die Grenze für die Beitragsentlastung liegt 2014 folglich bei 1555,31€ monatlich, oder 18663,75€ im Jahr.

C.L.

 

Moin,

mitnichten ist es so, das ein Taxiunternehmer lediglich in seiner Taxi sitzt und Touren fährt. Der Aufwand seinen Betrieb zu organisieren kostet regelmäßig zusätzliche Zeit und muss in der Freizeit erledigt werden. Ich jedenfalls habe nicht den Eindruck, dass unsere Einnahmen Zusatzkosten und zusätzliche Termine in irgendeiner Form berücksichtigen.

Im Dezember stand mal wieder die Taxischein Verlängerung an. Termin bei Dr. Bandomer gemacht, ein erweitertes Führungszeugnis beim zuständigen Ortsamt beantragt und zuletzt die Dokumente zur Verlängerung beim Verkehrsamt abgegeben. Dort wird mittlerweile eigentlich nur noch mit Online Terminen gearbeitet. Gesamtkosten 126,30€

Dann musste mein Taxi zum Tüv, Taxen werden bekanntlich jedes Jahr geprüft. Erstmalig wurde die Plakette verweigert, ein Ölverlust am Motor sorgte für Teiletausch, Werkstattkosten und einer Nachprüfung. Gesamtkosten in diesem Fall 300€, wobei die Prüfung bereits 96€ kostet.

Seit Oktober beschäftige ich mich mit einer Fiskaltaxameterlösung. Der umständliche Weg von Förderung, diversen Antragstellungen und Einbau ist hier ganz anschaulich beschrieben.

Und bevor ich es vergesse geht demnächst auch der Jahresabschluss und die Umsatzsteuererklärung via Elster zum Finanzamt.

MfG C.L.

Erster Blogeintrag

On Juli 29, 2007, in About, Von stez
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Check back in some time. There will be funny, bizarre, annoying stories from the everyday taxi businnes in Hamburg.