Zum 01.06.2017 haben wir nach 2,5 Jahren eine Erhöhung der Taxifahrpreise bekommen.
Wir fahren seitdem mit zwei Tarifen, die nach Uhrzeit variieren. Zwischen 7Uhr und 10Uhr, sowie zwischen 16Uhr und 19Uhr sind Grundpreis und Kilometer höher, als in den übrigen Zeiten. Begründet wird dies mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen und daher mit einem erhöhten Zeitaufwand bei der Ausführung der Fahrten.

Der Ansatz ist schon mal gar nicht schlecht, mir fehlen aber etliche Details, die die Taxenbehörde und der Senat bei der Ausarbeitung und Absegnung mal wieder galant unter den Teppich gekehrt haben.

Ich bin der Ansicht der Kunde muss grundsätzlich das Bezahlen, was er an realen Aufwand verursacht. Fahre ich morgens um 8.30Uhr vom Flieger in die City dauert die Fahrt natürlich relativ lang, weil überall Stau ist. Fahre ich dann aber um 9.30Uhr zurück von der City zum Flieger zahlt auch dieser Kunde den erhöhten Fahrpreis, obwohl man stadtauswärts problemlos durchkommt.

Fahre ich mit einem Kunden leider in einen Bereich, wo die Polizei Übungen für die angedachten G20 Konvoifahrten durchführt, reicht der Hamburger Tarif nicht aus, um den Zeitfaktor adäquat abzubilden. Ich finde 18,70€ für eine Fahrt, die fast 45 Minuten dauert einfach lausig entlohnt.

Auch das Problem der steigenden Kreditkartenzahlungen und dem damit verbundenen erhöhten Verwaltungsaufwand, sowie natürlich Gebühren für die Abrechnung, ist beim aktuellen Tarif kein Thema gewesen. Während die Berliner Kollegen 1,50€ Aufschlag berechnen dürfen und die Düsseldorfer Taxler sogar 2€, zahlen wir in Hamburg das Disagio aus eigener Tasche. Ich kenne Kollegen, die monatlich 100€ an Kartengebühren zahlen, das ist richtig Kohle.

Ein ganz ähnliches Problem haben wir auch bei Taxibestellungen. Eine Mytaxi Fahrt kostet 7% des Fahrpreises an Vermittlungsgebühr. Eine Anfahrtsgebühr, die den Kunden an diesen Kosten beteiligt, dürfen wir aber nicht erheben. Von einer Taxifahrt in Höhe von 27,90€ zieht sich Mytaxi 1,95€ netto ab. Daher wäre es nur fair, eine Anfahrt von 1€ berechnen zu dürfen, um einen Teil der Kosten abzufedern.

Klar könnte man jetzt sagen das sind kleinliche Zahlenspiele. Wenn man allerdings trotz mehr Einnahme am Jahresende einen relativ kostanten Nettogewinn hat, darf man zumindest Ursachenforschung betreiben.

LG C.L.

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