Folgende Email erreichte mich heute mittag aus der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit gestern gilt in Hamburg ein einjähriger Beobachtungszeitraum nach § 13 Abs. 4 PBefG. Das bedeutet, dass keine neuen Genehmigungen für den Taxenverkehr mehr erteilt werden, dies gilt sowohl für die Neubewerber als auch für Betriebserweiterungen. Unsere Pressemeldung dazu finden Sie hier: https://www.hamburg.de/bvm/medien/18743080/2024-06-13-bvm-taxi/

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/taxi und im Besonderen unter  https://www.hamburg.de/taxi/316906/taxi-aufsichts-und-genehmigungsbehoerde/.

 Warum gibt es diesen Beobachtungszeitraum?

Wir möchten die Funktionsfähigkeit des Hamburger Taxengewerbes sicherstellen und einen auskömmlichen Betrieb für Sie erreichen. Wir haben durch die Auswertungen zur wirtschaftlichen Lage für das Hamburger Taxengewerbe durch das Statistikamt Nord feststellen müssen, dass die Anzahl der Taxenfahrten gegenüber den Jahren vor der Pandemie spürbar zurückgegangen ist. Waren es im Jahr 2017 noch rd. 12,22 Mio. Fahrten, so waren es in 2023 nur noch rd. 9,55 Mio., ein Rückgang um gut 20%. Dem entsprechend haben sich auch die Anzahl der Touren pro Schicht und damit auch die Umsätze pro Schicht negativ entwickelt. Nach den Taxameterdaten für die ersten fünf Monate dieses Jahres ist der traditionelle Nachfrageanstieg ab April erstmals ausgeblieben, der Stundenumsatz des April/Mai 2024 liegt trotz unserer hohen Tarifanpassung von gut 12% im Sommer 2023 unter dem vom April/Mai 2023. Die Auswertungen des Statistikamts Nord finden Sie hier: https://www.hamburg.de/taxi/2935760/taxigewerbe/

Wir haben gemeinsam festgestellt, dass es für einen rechtskonformen, abgabenehrlichen und auskömmlichen Taxenbetrieb einen durchschnittlichen Stundenumsatz von rd. 32 Euro braucht, von diesem sind wir weit entfernt. Wir sehen es nicht als sachgerecht an, hier erneut mit einer Tariferhöhung zu reagieren, ein erneuter Preisanstieg würde die Akzeptanz bei den Fahrgästen und die Wettbewerbsfähigkeit des Taxengewerbes weiter schwächen, die letzten hohen Tarifanpassung sind bei Ihnen leider nur bedingt angekommen. Vielmehr muss durch eine höhere Auslastung der Fahrzeuge ein auskömmlicher Betrieb und die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes erreicht werden.  

Wir haben heute mit knapp über 3.000 annähernd so viele Taxen auf Hamburgs Straßen wie im Jahr 2017, nur das wir seinerzeit rd. 20 % mehr Touren hatten. Wir haben weiterhin einen großen Zulauf an Neubeweberanträgen, die Kurse für die Unternehmerprüfung und die Fachkundeprüfungen in der Handelskammer sind voll. Wir haben aber bereits jetzt ein Überangebot an Taxen. Ein einjähriger Beobachtungszeitraum (manch einer nennt auch „Konzessionsstopp“) gibt uns und vor allem Ihnen die Möglichkeit, die Entwicklungen zu beobachten,  auf die Situation zu reagieren und sich der gesunkenen Nachfrage anzupassen.

Und: Wir werden parallel hierzu versuchen, die sog. Kleine Fachkunde mit Kooperationspartnern möglichst zeitnah in Hamburg umzusetzen, um einen Zugang von Fahrern ohne ein Mindestmaß an Fachkunde (was auch zu Lasten der Qualität gegangen ist) zu begrenzen.

Aber: Wir streben nicht an, einen dauerhaften  Beobachtungszeitraum wie in den meisten anderen deutschen Großstädten einzurichten, denn dies führt zu einer Abschottung und zu einem unseriösen Konzessionshandel mit vielen negativen Auswirkungen. Wer jetzt viel Geld für eine Übertragung einer Genehmigung zahlt, der wird erleben, dass sich der vermeintliche Wert einer Konzession bei Beendigung des Beobachtungszeitraums in Luft auflöst.                             

Wir hoffen sehr, dass wir mit diesen Maßnahmen vor allem den für die Grundversorgung mit individueller Mobilität so wichtigen Mehrwagenunternehmen ein wenig helfen können.

Wie immer mit besten Grüßen aus der BVM …

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