Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

ab sofort können Sie digital über das Antragsportal https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ihre Selbsterklärung zur Endabrechnung abgeben.

In einem Video wird das Vorgehen bei der Endabrechnung genau erklärt: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Videos/Neustarthilfe-Endabrechnung/neustarthilfe-endabrechnung.html

Die Selbsterklärung zur Endabrechnung für die Neustarthilfe muss bis 31. Dezember 2021 eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: Falls die Bewilligungsstelle Ihren Bescheid bereits aufgehoben hat und Sie den Betrag zurückgezahlt haben, ist keine Endabrechnung erforderlich.

Bereits im Formular der Endabrechnung können Sie sehen, ob Sie den Neustarthilfevorschuss – vorbehaltlich der anstehenden Prüfung durch die Bewilligungsstelle – behalten können bzw. wieviel Sie zurückzahlen müssen.

Nach dem Erhalt des endgültigen Bescheids der Bewilligungsstelle haben Sie bis zum 30. Juni 2022 Zeit für die etwaig anfallende Rückzahlung.

Informationen zur Endabrechnung und zur Neustarthilfe finden Sie auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/neustarthilfe

Ihr Service-Team Digitalplattform Überbrückungshilfe
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

 

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