Moin aus Hamburg,

auch im August 2020 muss ich vermelden, dass das Taxigeschäft grottenschlecht ist. Überall berichten Kollegen der Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahresmonat beträgt zwischen 30 und 65%.

Aber zum Glück gibt es ja nach wie vor die Corona Hilfen der Bundesregierung und zwar, wie beschlossen, bis Ende des Jahres.

Cui bono?

Was sich im zuständigen Ministerium ausgedacht wurde ist wieder einmal als grotesk und praxisfremd zu bezeichnen.

Ich unterstelle jetzt einfach mal die Taxikollegen haben einen Umsatzrückgang von 50% und erhalten somit einen Zuschuss von 50% auf die betrieblichen Fixkosten. Den Antrag stellt zwingend ein Steuerberater, der für seine Dienstleistung um die 500€ berechnet und diesen Betrag vom Bundesfinanzministerium erstattet bekommt.

Zu betrieblichen Fixkosten zählen im Taxigewerbe Fahrzeugfinanzierungen, Funkbeiträge, Zinsen auf Finanzierungen, Kfz. Versicherung, Kfz. Steuer, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, sowie Handy Verträge und Kontoführungsgebühren.

Was fällt auf? Steuergelder fließen vom Kleingewerbetreibenden direkt zu den Vertragspartnern.

Ausdrücklich keine finanzielle Unterstützung gibt es für weitere Kosten wie Krankenkassenbeiträge, Beiträge zur privaten Altersvorsorge und natürlich auch nicht für private Lebenshaltungskosten.

Als nettes Abschlussdetail der Hinweis im Kleingedruckten „Falls der Umsatzrückgang nur 40% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum betragen sollte, sind die Hilfen vollständig zurück zu zahlen.“

Das ist kein Hilfspaket, das ist eine Luftnummer, die sprachlos und wütend macht. Verglichen mit großzügig gewährten Kurzarbeitergeld für Angestellte (Kosten 10 Milliarden Euro) oder gar mit den Hilfen für Italien und Spanien hätte die Bundesregierung sich keine Zacken aus der Krone gebrochen wenn schlicht folgende Rechnung aufgemacht worden wäre:

Der monatliche Umsatzausfall wird zwischen März 2020 und Dezember 2021 vollständig erstattet. Gewinne werden entsprechend versteuert.

Grüße C.L.