Anfang des Jahres lass ich einer Telgram Taxi Gruppe, dass Berliner Kollegen November- und Dezemberhilfe für ihre Taxenbetriebe erhalten haben. Das wunderte mich sehr, da ein Hamburger Kollege im Oktober noch vergeblich versucht hatte, den Antrag zu bearbeiten.

Allerdings haben sich wohl seitdem diverse Modalitäten verändert, so dass nun auch das Taxigewerbe antragberechtigt ist. Ein klares Indiz für die Rechtmäßigkeit der Antragstellung ist das Kürzel 49.32.0 – Personenbeförderung mit Taxen.

Grundsätzlich ist bei den November- und Dezember Anträgen zu beachten, dass ausschließlich Solo Selbständige ohne Personal einen Direktantrag mittels ihres Elster Zertifikates stellen können und das die Höhe der Förderung auf 5000€ begrenzt ist.

https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/auth/realms/soloselbstaendig/protocol/openid-connect/auth?response_type=code&client_id=antrag-component&redirect_uri=https%3A%2F%2Fdirektantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de%2Fantrag%2Fsso%2Flogin&state=9463afbb-fae7-4afb-b8d7-74fc8456d691&login=true&scope=openid

Wer bereits November- und Dezemberhilfen beantragt hat, für den war der Antrag für die Neustarthilfe ein Kinderspiel, der in weniger als fünf Minuten erledigt ist. Man muss lediglich seinen Netto Jahresumsatz für 2019 angeben und das System berechnet automatisch ob, und in welcher Höhe, es eine Förderung gibt. In der Regel sollte ein Einwagen Taxi Betrieb dabei schon mit den vollen 7500€ bedacht werden.

Die Zahlung ist als Vorschuss zu sehen, im dritten Quartal muss durch Selbstprüfung nachgewiesen werden, wie hoch der Umsatzrückgang zwischen 2019 und 2021 exakt war. Beträgt der Umsatzrückgang 60% darf der komplette Betrag behalten werden, ansonsten ist anteilig nach einem Schlüssel Geld zurück zu zahlen.

Ich gehe aktuell nicht davon aus, dass wir Geld zurückzahlen müssen. Alle Kollegen berichten übereinstimmend, dass nichts läuft. Wir wollen mal nicht hoffen, dass wir uns auch im Oktober noch die Reifen eckig stehen.

Grüße C.L.

Comments are closed.