Moin liebe Leser,

kurz und knackig möchte ich beschreiben, welch Ungemach nun schon wieder droht. Im Juli 2021 bekamen all diejenigen Post, die im II. Quartal 2020 die sog. Corona Hilfe 1 beantragt haben. Durch eine Selbstauskunft sollte man nun den tatsächlichen Liquiditätsengpass nachweisen. Über die Hälfte aller Taxikollegen muss Geld an die Investitions- und Förderbank zurückzahlen, weil die Hilfen als Fixkostenzuschuss nur in homöopathischen Dosen gewährt werden sind. Aktuell geht ein auf Aufschrei durchs Gewerbe, wenn Summen um die 5000€ gefordert werden, weil die Kollegen vielfach ihre Hilfe ausgegeben haben, um die katastrophale Geschäftslage zwischen Sommer 2020 und Sommer 2021 zu kompensieren.

Als Beispiel mal die Zahlen von mir und einem befreundeten Unternehmer:

Bewilligt wurde mir für die Monate April, Mai und Juni jeweils 256€ Fixkostenzuschuss. Mein Kumpel bekam sogar üppige 346€ monatliche Unterstützung. Diese Zahlen sind an Lächerlichkeit kaum zu überbieten und ein Schlag in Gesicht eines jeden Kleingewerbetreibenden.  Jeder Euro, den ich mühsam im II. Quartal 2020 erwirtschaftet habe, wird gegen gerechnet. Schön blöd von mir vier Stunden am Flughafen auf eine 20€ Fuhre gewartet zu haben.

Ähnliches droht unwissenden Kollegen auch bei der Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus. Dazu ein Rechenbeispiel:

Als Referenzumsatz für das III. Quartal 2019 nehmen wir einfach mal 3000€ im Monat. Die Förderung beträgt für das III. Quartal 2021 4500€. Erwirtschaftet man im III. Quartal 2021 40% des Referenzumsatzes = 3600€ darf man die 4500€ behalten. Die Grenze der Rückzahlung liegt bei 90% des Referenzumsatzes = 8100€. Fährt man also im gesamten Quartal 2021 mehr als 5600€ ein, muss jeder darüber hinaus erwirtschaftete Euro bis max. 4500€ zurückgezahlt werden. 5600€ geteilt durch drei Monate sind 1866€ Umsatz.

Genau dieser Sachverhalt ist der Grund, warum ich heute zu Hause geblieben bin und mich nicht dem Verkehrschaos der Fridays for future Demo aussetzen werde. Aber auch ohne diese Förderung hätte ich mir diese Schicht heute nicht angetan.

Alles in allem bleibt festzuhalten, dass die Kollegen zwar gerne mit einem dicken Schlitten auf dicke Hose machen, sich aber in der Konsequenz immer weiter verschulden und immer mehr arbeiten müssen. Sicherlich kann man den IFB Kredit bei der KfW umschulden, dazu vielleicht noch ein finanziertes Elektrotaxi, weil Herr Tjarks das gut findet, und mal eben einen Hansafunk Genossenschaftsanteil für 20.000€ finanziert von der Haspa.

Ich sage nach knapp dreißig Jahren auf der Droschke nur „Hallo geht’s noch?“ dazu.

Grüße C.L.

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Anfang des Jahres lass ich einer Telgram Taxi Gruppe, dass Berliner Kollegen November- und Dezemberhilfe für ihre Taxenbetriebe erhalten haben. Das wunderte mich sehr, da ein Hamburger Kollege im Oktober noch vergeblich versucht hatte, den Antrag zu bearbeiten.

Allerdings haben sich wohl seitdem diverse Modalitäten verändert, so dass nun auch das Taxigewerbe antragberechtigt ist. Ein klares Indiz für die Rechtmäßigkeit der Antragstellung ist das Kürzel 49.32.0 – Personenbeförderung mit Taxen.

Grundsätzlich ist bei den November- und Dezember Anträgen zu beachten, dass ausschließlich Solo Selbständige ohne Personal einen Direktantrag mittels ihres Elster Zertifikates stellen können und das die Höhe der Förderung auf 5000€ begrenzt ist.

https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/auth/realms/soloselbstaendig/protocol/openid-connect/auth?response_type=code&client_id=antrag-component&redirect_uri=https%3A%2F%2Fdirektantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de%2Fantrag%2Fsso%2Flogin&state=9463afbb-fae7-4afb-b8d7-74fc8456d691&login=true&scope=openid

Wer bereits November- und Dezemberhilfen beantragt hat, für den war der Antrag für die Neustarthilfe ein Kinderspiel, der in weniger als fünf Minuten erledigt ist. Man muss lediglich seinen Netto Jahresumsatz für 2019 angeben und das System berechnet automatisch ob, und in welcher Höhe, es eine Förderung gibt. In der Regel sollte ein Einwagen Taxi Betrieb dabei schon mit den vollen 7500€ bedacht werden.

Die Zahlung ist als Vorschuss zu sehen, im dritten Quartal muss durch Selbstprüfung nachgewiesen werden, wie hoch der Umsatzrückgang zwischen 2019 und 2021 exakt war. Beträgt der Umsatzrückgang 60% darf der komplette Betrag behalten werden, ansonsten ist anteilig nach einem Schlüssel Geld zurück zu zahlen.

Ich gehe aktuell nicht davon aus, dass wir Geld zurückzahlen müssen. Alle Kollegen berichten übereinstimmend, dass nichts läuft. Wir wollen mal nicht hoffen, dass wir uns auch im Oktober noch die Reifen eckig stehen.

Grüße C.L.

Moin liebe Kollegen,

bereits seit Wochen wird darüber spekuliert, ob das Bundesfinanzministerium weitere Förderungen für Kleingewerbetreibende und Solo Selbständige auflegen würde? Seit einigen Tagen steht nun fest: Die Neustarthilfe des Bundes wird kommen.

Das Prozedere klingt relativ unkompliziert, man braucht keinen Steuerberater mehr, um den Antrag zu stellen. Allein die maximale Höhe der Förderung könnte Anlass zu Diskussionen geben, sie orientiert sich grob an der Höhe der Grundsicherung. Anträge können erst im neuen Jahr gestellt werden.

Formal vergleicht man seine Umsätze von 2019 mit denen von 2020 und rechnet seine individuelle Differenz aus. Ab einem Umsatzrückgang von 50% kann man die volle Förderung von 5000€ für den Zeitraum Dezember 20 bis Juni 21 erhalten. Monatlich reden wir also von einer maximalen Förderung von 714€ zur freien Verfügung. 

Bis Ende 2021 muss man dann seine Umsätze 2021 mit denen von 2019 vergleichen und bei einem Umsatzrückgang von weniger als 50% eine entsprechende Differenz zurückzahlen.

Weitere Details zur Neustarthilfe folgen.

Grüße C.L.